Ganz grob kann man die schützenswerten Daten in drei Bereiche einteilen:
Das BDSG schreibt für alle Unternehmen den Schutz personenbezogener Daten vor. Dazu zählen nicht nur die Daten der eigenen Mitarbeiter, sondern auch die persönlichen Daten von Interessenten, Kunden, Mandanten, Klienten, Lieferanten, Partnern usw.
Personenbezogene Daten sind z. B.
In Ihrem Unternehmen finden sich mit Sicherheit neben den personenbezogenen Daten noch weitere Daten die Sie bestimmt nicht veröffentlich wissen möchten.
Solche Daten können sein:
Jeder empfindet für sich andere Daten und Informationen als schützenswert. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass jeder tagtäglich Informationen unterschiedlichster Art über sich preis gibt.
So entstehen über jeden von uns
So gerne jeder Unternehmer natürlich solche Informationen über seine Zielgruppe haben möchte und so schön einfach und bequem es natürlich für jeden sein kann, auf sich individuell zugeschnittene Werbung und Angebote zu bekommen, so sehr muss sich jeder fragen, ob es dies wert ist, dafür ein transparenter Konsument ohne Privatsphäre zu werden.
Der Trend geht im Moment dahin, immer mehr Geräte mit dem Internet zu verbinden.
Zu diesen gehören auch immer mehr Geräte, die wir tagtäglich nutzen:
Viele davon werden Daten produzieren, die personenbezogen Nutzungsgewohnheiten erkennen lassen.
GPS-fähige Geräte wie Smartphones, Digitalkameras oder Navigationslösungen liefern Standortdaten und ermöglichen Bewegungsprofile oder, in Verbindung mit sog. Location-based-Services, auch Konsum- und Verhaltensprofile.
Aktuellen Berechnungen zufolge verdoppelt sich das weltweite Datenvolumen alle zwei Jahre.
Sie möchten den Schutz von persönlichen Daten in Ihrem Unternehmen sicherstellen?
Dann orientieren Sie sich an dieser Liste mit vorbereitenden Maßnahmen.
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